Kündigungsbrief

Ratgeber

Kündigung zustellen: E-Mail, Einschreiben oder Kündigungsbutton?

Veröffentlicht am 16.10.2026 · Gesetzestexte gelesen am 16.10.2026 · Kündigungsbrief

Eine Kündigung wirkt erst, wenn sie beim Anbieter ankommt. Für die meisten Verbraucherverträge genügt die Textform, also auch eine E-Mail. Entscheidend ist, dass Sie den rechtzeitigen Zugang beweisen können.

Welche Form nötig ist

Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen für Kündigungen von Verbrauchern keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB, für Verträge seit 1. Oktober 2016). Textform heißt: eine lesbare Erklärung, die die Person nennt, etwa eine E-Mail, ein Fax oder ein Brief ohne Unterschrift (§ 126b BGB). Ein unterschriebener Brief erfüllt diese Form natürlich auch. Anders ist es bei der Wohnung und beim Arbeitsvertrag: Dort verlangt das Gesetz die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.

Der Zugang zählt

Eine Erklärung an Abwesende wird wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht (§ 130 BGB). Bei einem Brief ist das der Einwurf in den Briefkasten zu einer Zeit, zu der man mit einer Leerung rechnet. Bei einer E-Mail ist es der Eingang im Postfach während der Geschäftszeiten. Für die Frist kommt es auf diesen Tag an, nicht auf das Absenden.

Die Wege im Vergleich

Zustellwege und was sie beweisen
WegBelegHinweis
Kündigungsbutton auf der WebsiteBestätigung per E-Mail mit Datum und UhrzeitPflicht für online abschließbare Verträge seit 1. Juli 2022 (§ 312k BGB)
E-Mail an die KündigungsadresseGesendete Nachricht, Eingangsbestätigung des AnbietersSchnell; um Bestätigung bitten und nachfassen, wenn keine kommt
Einwurf-EinschreibenSendungsverfolgung mit ZustelldatumGängigster Beleg für Briefe; ein bis zwei Tage Laufzeit einplanen
FaxSendeberichtGerichte werten den Sendebericht unterschiedlich
Einfacher BriefKeinerNur, wenn genug Zeit für eine Bestätigung bleibt

Bestätigung verlangen

Bitten Sie im Brief um eine schriftliche Bestätigung mit dem Vertragsende. Kommt nach zwei Wochen keine Antwort, fragen Sie nach und senden die Kündigung notfalls noch einmal auf einem nachweisbaren Weg. Ein Lastschriftmandat können Sie zum Vertragsende widerrufen. Wird danach trotzdem abgebucht, holt Ihre Bank eine SEPA-Lastschrift innerhalb von acht Wochen zurück.

Rechtzeitig planen

Rechnen Sie bei der Post mit zwei bis drei Werktagen bis zum Zugang, vor Feiertagen mit mehr. Wer eine Frist knapp einhalten muss, schickt zusätzlich eine E-Mail oder nutzt den Kündigungsbutton. Der Generator zeigt den spätesten Tag, an dem die Kündigung ankommen muss. Tragen Sie dort den erwarteten Zugangstag ein, nicht das Absendedatum.

Was in die Kündigung gehört

Name und Anschrift wie im Vertrag, die Vertrags-, Kunden-, Mitglieds- oder Versicherungsnummer, das Kündigungsdatum oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, bei Sonderkündigungen der Grund, und bei Briefen Ort, Datum und Unterschrift. Ein Grund ist für eine ordentliche Kündigung nicht nötig.

Zum Kündigungsschreiben

Mehr im Ratgeber