Kündigungsbrief

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Fitnessstudio, Handy, Abo: Kündigungsfrist nach den Regeln seit 2022

Veröffentlicht am 16.10.2026 · Gesetzestexte gelesen am 16.10.2026 · Kündigungsbrief

Für Fitnessstudio-, Streaming-, Zeitschriften- und andere Laufzeitverträge, die Sie seit dem 1. März 2022 geschlossen haben, gilt: Die erste Laufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen, die Kündigungsfrist höchstens einen Monat, und danach ist der Vertrag jederzeit mit einem Monat Frist kündbar.

Was das Gesetz für faire Verbraucherverträge geändert hat

Die Regeln stehen in § 309 Nr. 9 BGB. Sie gelten für Verträge, die ein Unternehmen mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt und die regelmäßig Waren oder Dienstleistungen liefern. Unwirksam ist danach:

Die Fassung gilt für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden. Für ältere Verträge bleibt es bei den alten Grenzen: Verlängerung um bis zu ein Jahr, Kündigungsfrist bis zu drei Monate. Steht in Ihrem alten Vertrag eine Verlängerung um zwölf Monate, gilt sie weiter.

Beispiele, gerechnet mit dem Code dieser Seite

Fitnessstudio, ein Monat Kündigungsfrist
FallVertrag endetGrundlage
Abschluss 01.03.2025, 24 Monate, Zugang 16.10.2026So, 28.02.2027§ 309 Nr. 9 BGB
Abschluss 01.03.2025, 24 Monate, Zugang 15.02.2027 (zu spät für den ersten Termin)Mo, 15.03.2027§ 309 Nr. 9 BGB
Abschluss 01.03.2024, 12 Monate, Zugang 16.10.2026 (Laufzeit vorbei)Mo, 16.11.2026§ 309 Nr. 9 BGB
Abschluss 01.01.2021, 12 Monate, Verlängerung um 12 Monate, 3 Monate Frist, Zugang 16.10.2026Fr, 31.12.2027Vertrag (Abschluss vor dem 01.03.2022)

Der erste Fall endet zum Ablauf der Mindestlaufzeit, weil die Kündigung mehr als einen Monat vorher ankommt. Im zweiten Fall ist der Termin verpasst. Nach neuem Recht verlängert sich der Vertrag aber nicht um ein Jahr, sondern endet einen Monat nach Zugang. Im dritten Fall läuft der Vertrag schon unbefristet. Im vierten, alten Vertrag mit Verlängerung um ein Jahr ist der nächste Termin erst Ende 2027.

Handy- und Internetverträge

Für Telekommunikationsverträge gilt seit dem 1. Dezember 2021 eine eigene Regel: Die erste Laufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Nach einer stillschweigenden Verlängerung können Sie jederzeit mit einem Monat Frist kündigen (§ 56 TKG). Das gilt auch für Verträge, die vorher geschlossen wurden. Die Frist zum Ende der Mindestlaufzeit steht im Vertrag. Viele Anbieter verlangen einen Monat, ältere Verträge oft drei Monate. Bei einem Umzug können Sie den Festnetz- oder Internetvertrag mit einem Monat Frist kündigen, wenn der Anbieter am neuen Wohnort die Leistung nicht bieten kann (§ 60 TKG).

So rechnet die Frist

Die erste Laufzeit endet am Tag vor dem Monatstag des Beginns: Ein Vertrag ab 1. März 2025 mit 24 Monaten endet am 28. Februar 2027. Ein Monat Frist zählt von diesem Ende zurück, die Kündigung muss also bis 31. Januar 2027 ankommen. Nach der Mindestlaufzeit zählt der Monat ab dem Tag nach dem Zugang: Zugang am 16. Oktober, Ende am 16. November (§ 187 und § 188 BGB).

Kündigungsbutton bei Online-Verträgen

Wer einen Vertrag auf einer Website abschließen kann, muss dort seit 1. Juli 2022 auch eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ anbieten (§ 312k BGB). Darüber geht die Kündigung schnell, und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Der Brief aus diesem Generator ist trotzdem nützlich, wenn der Button fehlt, nicht funktioniert oder Sie einen Beleg mit Datum wollen.

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